Förderungen für Familien im Rahmen der Corona-Maßnahmen

von Franziska Stöckl
20. April 2020

Tiroler Digi-Scheck:

Die Förderung ist einmalig und braucht nicht zurückgezahlt zu werden.

Einreichfrist: 30. Mai 2020

50% der förderfähigen Kosten werden übernommen/ maximal 250 Euro

Genauere Informationen Sie auf der Homepage des Landes Tirol:

www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/tiroler-digi-scheck/

 

Familienhärteausgleich

Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend bietet für Familien, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine finanzielle Unterstützung an. Der Familienlastenausgleichsfond unterstützt diese Familien.

Einen Leitfaden für die Antragstellung und das Antragsformular finden Sie hier:

Leitfaden

Antragsformular

Der Antrag erfolgt persönlich per E-Mail an corona-hilfe [at] bmafj [dot] gv [dot] at.