Förderungen für Familien im Rahmen der Corona-Maßnahmen
Tiroler Digi-Scheck:
Die Förderung ist einmalig und braucht nicht zurückgezahlt zu werden.
Einreichfrist: 30. Mai 2020
50% der förderfähigen Kosten werden übernommen/ maximal 250 Euro
Genauere Informationen Sie auf der Homepage des Landes Tirol:
www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/tiroler-digi-scheck/
Familienhärteausgleich
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend bietet für Familien, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine finanzielle Unterstützung an. Der Familienlastenausgleichsfond unterstützt diese Familien.
Einen Leitfaden für die Antragstellung und das Antragsformular finden Sie hier:
Leitfaden
Antragsformular
Der Antrag erfolgt persönlich per E-Mail an corona-hilfe [at] bmafj [dot] gv [dot] at.