Pädagogische Schuleinschreibung
Anfang März findet der erste Teil der pädagogischen Schuleinschreibung statt.
Mit dem Schuleingangsscreening sollen der Entwicklungsstand der schulischen Vorläuferfähigkeiten (im schriftsprachlichen, mathematischen und grafomotorischen Bereich sowie das Arbeitsgedächtnis und die Aufmerksamkeit) der Kinder erfasst werden. Die Kinder bekommen dabei auf spielerische Wiese von der Lehrperson Aufgaben gestellt, die sie nach ihren Möglichkeiten lösen.
Dadurch soll eine frühe Erkennung von Förderbereichen erreicht werden, damit Sie als Eltern Ihr Kind bestmöglich auf den Schulbeginn vorbereiten können
Sollte nach dem Schuleingangsscreening eine Förderung nötig erscheinen, werden die Eltern und der Kindergarten informiert. Die Eltern erhalten zusätzlich Übungen, die bei der Entwicklung der benötigten Fähigkeiten helfen können.
Im Mai/Juni erfolgt bei Bedarf eine Einschätzung der Schulleitung gemeinsam mit den Eltern und im Austausch mit dem Kindergarten.
Erst danach wird entschieden, ob Ihr Kind „schulreif“ ist.
Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wird der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule neu geregelt und die Nutzung der im Kindergarten erlangten Erkenntnisse über die Entwicklungssituation und Kompetenzen der Kinder, insbesondere deren Sprachkenntnisse, ermöglicht.
So kann ein möglichst ganzheitliches Bild des Kindes erfasst werden.